Seit 01.01.2017 gilt eine Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen und Wohnhäuser in ganz Deutschland. In Schlafräume, Kinderzimmer sowie in Flure soll jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder sein.
Wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist kann pro Bundesland unterschiedlich sein. Mehr Information finden Sie hier.